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Die Kunst- und Naturalienkammer der Stiftungen ist ein einzigartiges Zeitzeugnis: Sie gilt als die einzige nahezu vollständig erhaltene bürgerliche Wunderkammer. Bis heute sind nicht nur der originale Raum und das historische Mobiliar erhalten, sondern auch die innere Ordnung, die Objekte und sogar die handschriftlichen Inventare vorhanden. Bereits im 18. Jahrhundert stand sie der Öffentlichkeit offen und erfüllte eine pädagogische Funktion. Im Laufe des 19. Jahrhunderts geriet sie zwar zunehmend in den Schatten spezialisierter Schulsammlungen, blieb aber dennoch bestehen. Trotz einzelner Verluste hat sich ihr Kernbestand bis heute nahezu unverändert erhalten. Ab dem späten 19. Jahrhundert begann man, ihren historischen Wert wiederzuentdecken – ein Interesse, das sich im 20. Jahrhundert auch in der wissenschaftlichen Forschung widerspiegelte.

Impressionen der Sammlung (1952–1990)

Bildunterschrift + Fotograf?
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Ein zentrales Element der frühneuzeitlichen Nutzung der Kunst- und Naturalienkammer war ihre lebendige Vermittlung. Die Besuchsmöglichkeit stand allen Menschen offen, niederen und höheren Standes, Männern und Frauen. Allen war die »gebührende Ehre« zu erweisen. Es gab Touren am Vormittag um 10 Uhr und am Nachmittag um 15 Uhr. Zudem wurden Sonderführungen angeboten, die vor allem für Adlige gedacht waren, von denen man sich üppige Spenden erhoffte.

Besucherinnen und Besucher wurden nicht immer mit den Exponaten allein gelassen, sondern durch sogenannte »Herumführer« begleitet. Im August 1741, als die Kunst- und Naturalienkammer nach der Neugestaltung der Öffentlichkeit präsentiert wurde, entstand eine sorgsam ausgearbeitete »Instruktion« für organisierte Führungen. Darin war bis ins Detail festgelegt, wie sich die geschulten Mitarbeiter zu verhalten hatten und welches Bild sie von der Sammlung, dem Gebäude und dem Gelände der Franckeschen Stiftungen anschaulich zu erklären und einzuordnen.

Was erwarten Sie, wenn Sie an einer Führung teilnehmen?

12 Anweisungen für die rechte Art die Leute zu führen – Ein Auszug aus den »Instructionen für den Herumführer«

Johannes Mischke: »Vorschriften für den Herumführer«, Sig.: AFST/W VII/ I/ 20

»Instructionen für den Herumführer« (1741)

»Die Rechte Art und Methode muß also 1) aus den Haupt Absichten 2) aus der Beschaffenheit der Personen die Herumgeführet werden und 3) aus den objectis [Objekten] selbst die zu zeigen sind, genommen werden. Sie ist aber zum grosten Theil auf.....«

Zeugen der Zeit

Einige Objekte der Sammlung sind stille Zeitzeugen. So etwa die Salzburger Trachtenfiguren, die zwischen 1741 und 1787 in die Sammlung gelangten. Sie sind kulturhistorisch bedeutsam, geben sie doch durch Form und Farbe der Kleidung Einblick in das Alltagsleben vergangener Jahrhunderte. Zugleich verweisen sie auf ein historisches Ereignis: die Vertreibung der Salzburger Protestanten ab 1731. Einige von ihnen wurden im Waisenhaus aufgenommen und später in verschiedene andere Regionen der Welt gesendet. Die Figuren erzählen somit nicht nur von Tracht und Tradition, sondern auch von Vertreibung, Neuanfang und von der Bedeutung des Sammelns als Form des Geschichtenerzählens.

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